Bei Einzelabrechnung wird eine detaillierte Rechnung ausgestellt. Ich nehme bei der Leistungsabrechnung nach der Einzeltarifliste zur Kenntnis, dass einige Leistungen nicht auf Basis der GOÄ darstellbar sind und akzeptiere alle Inhalte und die Steigerungssatze in dem Wissen, dass für diese Leistungen eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfange gewahrleistet ist (§2(2)GOÄ).
Die Nichtinanspruchnahme terminierter Therapie-Einheiten befreit nicht von der Zahlungspflicht, sofern nicht ein eigenes Verschulden ausgeschlossen werden kann. Bei Rucktritt nach schriftlicher Anmeldung werden für Verwaltungsarbeiten Euro 110,– erhoben.
Bei vorzeitiger Abreise gegen ärztlichen Rat, sowie bei Therapieabbruch durch eigenes Verschulden werden 75% der gewahrten Therapiekosten für den gesamten Aufenthalt in Rechnung gestellt, soweit der Therapieplan für die geplante Aufenthaltsdauer nicht anderweitig belegt werden kann.
Die Kosten für die Unterbringung werden nach der gewählten Kategorie berechnet.
Mit den Aufnahme- und Zahlungsbedingungen erkläre ich mich einverstanden.
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Riddorf (bei Bredstedt).
*Preise zzgl. der ab 01.01.09 für Kliniken gültigen Mwst. von 19%
Änderungen vorbehalten Stand 10/2008
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