Bezahlung
Die Kosten für die ärztlichen und therapeutischen Maßnahmen sind mir aus den überlassenen Unterlagen (bei Anreise gültige Preisliste) bekannt, ich stimme einem Behandlungsvertrag mit der „Privatklinik Dr. Blohm“, vertreten durch den leitenden Arzt, Herrn Dr. med. Wolfgang Blohm, zu.
Da Alkohol die gemeinsame therapeutische Arbeit in erheblicher Weise gefährden kann, erkläre ich mich einverstanden, das der Genuss alkoholischer Getränke während der Therapiedauer in den Räumen des Krankenhauses unterbleibt und nehme zur Kenntnis, dass Trunkenheits- oder Alkohol -beeinflusste Verhaltensweisen zum Therapieabbruch führen.
Am Ende jeder Kalenderwoche zahle ich einen Abschlag auf die erbrachten therapeutischen Leistungen.
Bei Einzelabrechnung wird eine detaillierte Rechnung ausgestellt. Ich nehme bei der Leistungsabrechnung nach der Einzeltarifliste zur Kenntnis, dass einige Leistungen nicht auf Basis der GOÄ darstellbar sind und akzeptiere alle Inhalte und die Steigerungssätze in dem Wissen, dass für diese Leistungen eine Erstattung oder Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfange gewährleistet ist (§2(2)GOÄ).
Die Nichtinanspruchnahme terminierter Therapie-Einheiten befreit nicht von der Zahlungspflicht, sofern nicht ein eigenes Verschulden ausgeschlossen werden kann.
Bei Rücktritt nach schriftlicher Anmeldung wird für Verwaltungsarbeiten Euro 110,- erhoben.
Bei vorzeitiger Abreise gegen ärztlichen Rat, sowie bei Therapieabbruch durch eigenes Verschulden, oder Nicht-Antritt ohne Angabe von Gründen oder rechtzeitige Absage (mind. 48 Stunden vorher) eines gebuchten Aufenthaltes, werden 75% der Kosten für den nicht genutzten Aufenthaltszeitraum in Rechnung gestellt. Dem Patienten bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schaden überhaupt nicht, oder niedriger entstanden ist.
Mit den Aufnahme- und Zahlungsbedingungen erkläre ich mich einverstanden.
Zahlungs- und Erfüllungsort ist Breklum.
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